Mit welchem Führerschein darf man eigentlich ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen fahren?
Hier kann man in “alte” und neue Regelung teilen:
Wer seinen Führerschein vor 1999 gemacht hat, darf Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht fahren (Klasse 3).
Eingeschlossen sind auch Wohnwagen-Gespanne mit einem Zuggesamtgewicht (Also Auto und Wohnwagen gemeinsam) von 18,5 Tonnen.
Für die schweren Gefährte muss der Fahrer allerdings jünger als 50 Jahre alt sein. Ältere dürfen nur noch maximal 12-Tonner bewegen.
Wer seinen Führerschein nach 1999 erworben hat, besitzt einen sogenannten EU-Führerschein.
Damit darf der Fahrer nur noch Wohnmobile bis maximal 3,5 Tonnen Gesamtgewicht fahren (Klasse B).
Für Wohnwagen gilt die Regelung, dass Zuggesamtgewicht (Gewicht von PKW und Wohnwagen zusammen) nicht schwerer als 3,5 Tonnen sind.
Man muss also das Gewicht seines Fahrzeuges, und das des beladenen Wohnwagens zusammenrechnen.
Wer schwerere Wohnwagen ziehen möchte benötigt eine Führerscheinerweiterung Klasse B96. Sie erlaubt das Fahren von Gespannen bis zu 4,25 Tonnen. Meist kann man diese Erweiterung schon an einem Fahrschultag erweben. Kosten ca: 300 -700€.
Wer ein Reisemobil mit einem maximalen Gesmtgewicht von 3,5 Tonnen als Zugfahrzeug für einen Wohnwagen fahren möchte, der benötigt den Führerschein der Klasse BE.
Hier darf der Fahrer Zugfahrzeuge von maximal 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht fahren und einen Hänger mit ebenfalls maximal 3,5 Tonnen ziehen.
Für große Wohnmobile wird der “kleine” LKW Führerschein benötigt (Klasse C1). Damit dürfen Wohnmobile bis zu 7,5 Tonnen gefahren werden und ein Anhänger mit bis zu 750 Kg Gesamtgewicht gezogen. Für alle Luxus-Liner-Wohnmobile von über 7,5 Tonnen wird der Führerschein der Klasse C benötigt.
Hallo,
vielen Dank für die Übersicht. Eine Frage zur B-Klasse: zählt beim Gespann das Leergewicht des Zugfahrzeugs oder das zulässige Gesamtgewicht? Meine Frage bezieht sich auf einen Hänger mit einem Gesamtgewicht von 750 Kg, der an einen VW-Bus mit zulässigem Gesamtgewicht von 2,89 Tonnen soll.
Herzlichen Dank!
Guten Tag Herr Franke,
wir haben Ihnen hier den Link zum nachlesen vom Tüv Nord herausgesucht: https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/verkehr/fuehrerschein/fuehrerscheinklassen/klassen-b-b96-und-be/
Es bezieht sich immer auf die zulässige Gesamtmasse. “…..sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.”
Insofern übersteigt ihre Kombination die zulässigen 3.500kg. Wenn sie jedoch absolute Gewissheit möchten dann empfehlen wir Ihnen in einer Fahrschule nachzufragen, dort sind eventuelle Neuerungen oder Abänderungen bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Reimo Online Team